Beratungen Finanz- und Kapitalmarktrecht

Finanzmarkt steht als Bezeichnung für alle Märkte, auf denen Geschäfte und Handel mit Kapital und Finanzinstrumenten abgewickelt werden und damit verbundene Dienstleistungen erbracht werden. Das Finanzmarktrecht umfasst somit die rechtlichen Grundlagen in den Bereichen Geldmarkt, Kreditmarkt, Devisenmarkt, Wertpapierhandel, Börsen und Banken sowie weitere Institutionen der Finanzmarktinfrastruktur, Vermögensverwaltung sowie die Regelungen bezüglich der Regulierung und Aufsicht dieser Märkte und Einrichtungen und zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Ferner sind auch die selbstregulierenden Erlasse der Finanzdienstleister selber zu erwähnen.

Beratungen zum Finanzmarktrecht decken die regulatorische Themen zu diesen Rechtsgebieten ab. Dazu gehört die rechtliche Vertretung von Finanzdienstleistern wie Banken, Wertpapierhäuser, Vermögensverwalter und Infrastrukturbetreibern in Kontakten mit der Aufsichtsbehörde und Selbstregulierungsorganisationen.

Bewilligungsverfahren

Für den Betrieb von Unternehmen, welche im regulierten Finanzmarkt tätig sind, sind Bewilligungen der Aufsichtsbehörde, in der Schweiz die FINMA erforderlich. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Aufsichtsgesetzen, z.B. Bankengesetz, Finanzinstitutsgesetz, Kollektivanlagengesetz oder Finanzinfrastrukturgesetz, festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Bewilligungsform. So sind zum Beispiel die Anforderungen zur Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen für den Betrieb einer Bank oder einer Börse wesentlich höher und komplexer als für die Bewilligung als Vermögensverwalter und das Bewilligungsverfahren für erstere entsprechend aufwändiger. Fachwissen und Erfahrung erleichtern die Erarbeitung und Zusammenstellung des Gesuchs und der Gesuchsbeilagen wie z.B. Dokumentation der Eigentümer und Organe, Reglemente, Organisation und Infrastruktur, Geschäftsplan und Budgets.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Finanzmarktgesetze (Finanzinstitutsgesetz, FINIG, und Finanzdienstleistungsgesetz) unterliegen seit anfangs 2020 auch Vermögensverwalter einer Bewilligungspflicht und Aufsicht. Für diese neu mit komplexen Regulierungsauflagen konfrontierten Finanzdienstdienstleiter kann Beratung und Unterstützung das Bewilligungsverfahren erleichtern.

Compliance und Risikomanagement

Die Compliance Funktion und das Risikomanagement sind für alle regulierten Finanzinstitute, d.h. Banken, Wertpapierhäuser, Fondsleitungen und Vermögensverwalter, eine aufsichtsrechtliche Anforderung und entsprechend ist wichtig, dass sie mit Fachwissen geführt wird und einwandfrei funktioniert. Die regulatorischen Vorgaben zu diesen Funktionen sollen dies sicherstellen und ihre Umsetzung ist dabei nicht nur gesetzliche Verpflichtung sondern auch eine Chance, eine effiziente Compliance einzurichten und die Risiken korrekt zu identifizieren und zu adressieren. Kenntnisse und Fachwissen zu den aufsichtsrechtlichen Auflagen zu diesen Themen sind die dabei erforderlichen Grundlagen.

Geldwäschereigesetz

Sämtliche regulierten Finanzdienstleister und alle weiteren nicht prudentiell beaufsichtigten Finanzintermediäre haben die Pflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz einzuhalten. Die Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei sind zunehmend komplexer geworden. Eine korrekte und formal richtige Umsetzung ist mit Aufwand verbunden und erfordert Ressourcen. Diese Herausforderung ist namentlich für kleinere in der Vermögensverwaltung tätige Unternehmen nicht ohne weiteres zu bewältigen. Unterstützung in Form von Beratung oder der Übernahme von spezifischen Funktionen nach dem Geldwäschereigesetz kann Erleichterungen bringen. Aber auch grössere Finanzdienstleistungsunternehmen sehen sich zunehmend mit vielschichtigen Fragen zu diesem Thema konfrontiert, zu deren Beantwortung externe Unterstützung zielführend sein kann.


Weitere Rechtsgebiete

Für Beratungen und rechtliche Unterstützung in weiteren Rechtsgebieten wird auf die Dienstleistungen von Advokatur Beuret, Inhaber Arnaud Beuret, hingewiesen; siehe www.advokatur-beuret.ch.